Verschiedene Experten sehen in den Bereichen Ehrenamt, Praktika und im Bereich der Kontrolle der Aufzeichnungspflichten Korrekturbedarf beim Mindestlohn.
Urteil: Arbeitszeitgesetz gilt auch für Rund-um-die-Uhr-Betreuung in Wohngruppen
Das Arbeitszeitgesetz ist auch auf Erzieher und Erzieherinnen (Beschäftigte) in Wohngruppen mit alternierender Rund-um-die-Uhr-Betreuung anwendbar. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin, 24.03.2015, 14 K 184/14) entschieden.
Urteil: Leistungsbonus wird in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen
Mindestlohnwirksam sind alle Zahlungen mit Entgeltcharakter, die der Arbeitnehmer als Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung erhalten hat. Dies kann nach Ansicht des Arbeitsgerichts Düsseldorf auch ein fix gezahlter Leistungsbonus sein. Zum Sachverhalt Die Parteien streiten über die Frage, auf welche Gehaltsbestandteile
Urteil: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung auf den Mindestlohn
Mit Einführung des Mindestlohns sind viele rechtliche und praktische Fragen in Bezug zum Mindestlohn und zum Umgang mit diesem entstanden. Ein Problem, das durch die Einführung des Mindestlohns für verschiedene Arbeitgeber entstanden ist, ist die Frage, wie bestehende Arbeitsverträge den
Mindestlohn: Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten beachten!
Ab dem 01.01.2015 gilt das Mindestlohngesetz! Mit dem Gesetz entsteht nicht nur ein Anspruch auf Mindestlohn für jeden in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. Tatsächlich wird für verschiedene Arbeitgeber eine besondere Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten eingefügt. Diese gilt zum Beispiel bei der Beschäftigung
Der Mindestlohn ab dem 01.01.2015
Ab dem 01. Januar gilt in Deutschland eine gesetzlich festgeschriebene, allgemeingültige, flächendeckende Lohnuntergrenze von 8,50 €, ein Mindestlohn. Haben nun alle Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn? Warum 8,50 € ? Wer ist denn Arbeitnehmer nach dem Gesetz? Haben sogar 450 €-Kräfte und
Wissen: Das geplante Gesetz zum Mindestlohn
Der Mindestlohn ist in aller Munde. Die Fragen wann er kommt, für wen er kommt und ob die Einführung eines Mindestlohn tatsächlich zum verfolgten Ziel führt, sind in aller Munde. Ziel des Gesetzes soll es sein „die Tarifautonomie zu stärken
Die Arbeitnehmerüberlassung
Gem. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) liegt eine Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich dann vor, wenn ein Arbeitgeber, als Verleiher, einem Dritten, dem sog. Entleihern, Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlässt. Während der Zeit der Überlassung steht der überlassene Leiharbeitnehmer zum Verleiher