In den nächsten drei Jahren wird die Vorrangprüfung in Bezirken mit guter regionaler Arbeitsmarktlage entfallen. Damit können Flüchtlinge nun z.B. auch im Rahmen von Leih-/ und Zeitarbeit beschäftigt werden, ohne dass man die bisher geltende 15-Monatsfrist abwarten muss.

Mit den neuen Regelungen soll Flüchtlingen, über deren Antrag auf humanitären Schutz noch nicht entschieden wurde, bereits nach drei Monaten Aufenthalt grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden.

Bislang setzte die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung voraus, dass die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob bevorrechtigte inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und die Flüchtlinge nicht zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden (Prüfung der Beschäftigungsbedingungen). Dieses Verfahren soll nun durch den Wgfall der Vorrangprüfung abgekürzt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit verzichtet in 133 von insgesamt 156 Agenturbezirken auf die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt. Durch die bereits bestehende Verknüpfung zwischen dem Verzicht auf die Vorrangprüfung und dem zulässigen Tätigwerden als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer können Personen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung für die nächsten drei Jahre in diesen 133 Agenturbezirken auch zu einer Tätigkeit als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer zugelassen werden.

Die konkreten Bezirke finden sie hier.

In NRW wird auf die Vorrangprüfung in folgenden Bezirken verzichtet:

  • Aachen –Düren
  • Bergisch Gladbach
  • Bielefeld
  • Bonn
  • Brühl
  • Coesfeld
  • Detmold
  • Düsseldorf
  • Hagen
  • Hamm
  • Herford
  • Iserlohn
  • Köln
  • Krefeld
  • Mettmann
  • Mönchengladbach
  • Ahlen – Münster
  • Paderborn
  • Rheine
  • SiegenAA Meschede – Soest
  • Wesel
  • Solingen – Wuppertal

Ausgenommen sind Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen und Recklinghausen.

Wer grundsätzliche Fragen zur Beschäftigung von Flüchtlingen hat findet hier weitere Informationen.

 

Neue Regelungen bei der Beschäftigung von Flüchtlingen