Der Mindestlohn ist in aller Munde. Die Fragen wann er kommt, für wen er kommt und ob die Einführung eines Mindestlohn tatsächlich zum verfolgten Ziel führt, sind in aller Munde. Ziel des Gesetzes soll es sein „die Tarifautonomie zu stärken
Die Arbeitnehmerüberlassung
Gem. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) liegt eine Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich dann vor, wenn ein Arbeitgeber, als Verleiher, einem Dritten, dem sog. Entleihern, Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlässt. Während der Zeit der Überlassung steht der überlassene Leiharbeitnehmer zum Verleiher