Mit Beschluss vom 08.01.2014 hat das LAG Schleswig-Holstein (3 TaBV 43/13) eine weitere Entscheidung zur „nur vorübergehenden Beschäftigung von Leiharbeitern“ getroffen und das AÜG und die europäische Leiharbeitsrichtlinie dahingehend ausgelegt, dass auch eine befriste Beschäftigung von Leiharbeitnehmern, wenn mit diesen
Urteil: Kletterunfall – Sicherungspartner haftet
Ein guter Grund beim Klettern, nicht nur an den immer angemahnten Partnercheck zu denken, sondern auch aufmerksam zu sichern, wenn man der dafür verantwortliche Kletterpartner ist. Denn, der (un)sichernde Kletterpartner kann für Schäden und Verletzungen, die dem Gesicherten wegen seiner