Ein Arbeitnehmer ist nach einem Urteil des BAG nicht berechtigt, einen vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personenbezogenen E-Mail-Account (Vorname.Name@Arbeitgeber.de) für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs seiner Gewerkschaft an die Belegschaft zu nutzen.
Urteil: Kündigung einer Schwangeren – Diskriminierung wegen des Geschlechts?
Hat der Arbeitgeber bei Aussprache der Kündigung bereits keine Kenntnis von der Schwangerschaft seiner Arbeitnehmerin, kann diese keine Handlung darstellen, die die Arbeitnehmerin aufgrund ihres Geschlechtes diskriminiert. Die Arbeitnehmerin kann dann auch nicht erfolgreich Ansprüche auf Zahlung einer Entschädigung in