Bislang war es so, dass sich beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit der Urlaubsanspruch entsprechend der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit verringerte. Dies hatte zur Folge, dass teilweise bereits verdiente, aber noch nicht verbrauchte Urlaubsansprüche, erloschen. An dieser Rechtsansicht will das
Urteil: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung auf den Mindestlohn
Mit Einführung des Mindestlohns sind viele rechtliche und praktische Fragen in Bezug zum Mindestlohn und zum Umgang mit diesem entstanden. Ein Problem, das durch die Einführung des Mindestlohns für verschiedene Arbeitgeber entstanden ist, ist die Frage, wie bestehende Arbeitsverträge den