Die Beschimpfung eines Vorgesetzten mit „Kollegenschwein“ kann zu einer wirksamen fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen, muss sie aber nicht
Die Beschimpfung eines Vorgesetzten mit „Kollegenschwein“ kann zu einer wirksamen fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen, muss sie aber nicht