Nimmt ein Arbeitnehmer in Rücksprache mit seinem Arbeitgeber unbezahlten Sonderurlaub hat dies keine Auswirkungen auf den noch bestehenden gesetzlichen Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber darf den gesetzlichen Urlaubsanspruch des Mitarbeiters nicht kürzen. Zum Sachverhalt Die Klägerin war bei der Beklagten seit August
Urteil: Social Media und die Schweigepflicht
Nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen besteht Schweigepflicht. Dass die unerlaubte Veröffentlichung von Patientenfotos in Social Media, wie z.B. Facebook, daher zur Kündigung führen kann, sollte jedem klar sein. Gleichzeitig ist Arbeitgebern zu raten,
Presse: Rückzahlung von 990 fehlerhaft überwiesenen Euro
Einmal kurz nicht aufgepasst und schon waren zwei Nullen zu viel auf dem Papier: Anstelle von 10 Euro überwies eine Käuferin gleich 1.000 Euro für eine gebrauchte Kinderhose an die Verkäuferin. Weil sie die 990 Euro zurückhaben wollte, zog sie
Wissen: Das geplante Gesetz zum Mindestlohn
Der Mindestlohn ist in aller Munde. Die Fragen wann er kommt, für wen er kommt und ob die Einführung eines Mindestlohn tatsächlich zum verfolgten Ziel führt, sind in aller Munde. Ziel des Gesetzes soll es sein „die Tarifautonomie zu stärken