Rechtsprechungsänderung zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Bestimmung der Betriebsgröße

In der jüngeren Vergangenheit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit drei Entscheidungen seine Rechtsprechung zur Bestimmung des Schwellenwertes des § 23 Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der maßgeblichen Betriebsgröße im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geändert. Dem

Die Arbeitnehmerüberlassung

Gem. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) liegt eine Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich dann vor, wenn ein Arbeitgeber, als Verleiher, einem Dritten, dem sog. Entleihern, Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlässt. Während der Zeit der Überlassung steht der überlassene Leiharbeitnehmer zum Verleiher