Beratung / gerichtliche Vertretung

Schwerpunkte meiner Arbeit liegen nicht nur in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und leitenden Angestellten im Individual- und Kollektiv-Arbeitsrecht, sondern auch auf der Seite der Arbeitnehmer und der Arbeitnehmervertretungsorgagen. So behalte ich nicht nur die Interessen beider Seiten im Auge, sondern kann auf beiden Seiten eine entsprechende Beratung leisten.

Gerne stehe ich Ihnen jederzeit bei der

  • bundesweiten Vertretung in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlußverfahren,
  • bei der Gestaltung von Arbeits-,Anstellungs- und Dienstverträgen und Auflösungsvereinbarungen,
  • bei der Begleitung von Unternehmensakquisitionen und –restrukturierungen,
  • bei allen Auseinandersetzungen in den Bereichen des Betriebsverfassungs-, Tarif- und Mitbestimmungsrechts,
  • für alle Beratungen im arbeitsrechtlichen Umfeld,

zur Verfügung.

Vertragscheck / Erstellung von Arbeitsverträgen für Unternehmen aller Art

Bekanntlich, ändern sich Anforderungen an die Wirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen immer wieder durch neue Gesetze, Verordnungen und aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung. Veraltete (Muster-)Arbeitsverträge können für Unternehmen und Personalverantwortliche gravierende Folgen haben.

So sind in aktuell verwendeten Arbeitsvertragsvorlagen beispielsweise noch immer unwirksame Vereinbarungen zur pauschalen Abgeltung von Überstunden, unklare Regelungen bei Freiwilligkeitsvorbehalten zu Jahressonderzahlung und unzureichende Klauseln bzgl. der zeitlichen Begrenzung von Urlaubsabgeltungsansprüchen, zu finden.

Zur Sicherung der Aktualität der verwendeten Arbeitsverträge und zur Vermeidung unnötiger rechtlicher Streitigkeiten empfehle ich eine regelmäßige Kontrolle der verwendeten Arbeitsvertragsmuster.