Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, so muss der Arbeitgeber ihm gem. § 3 EntgFG sechs Wochen lang sein Gehalt weiter auszahlen. Dieser Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht aber nur dann, wenn dem Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nicht vorzuwerfen ist. Das BAG hatte nun darüber
Urteil: Marathon trotz Arbeitsunfähigkeit
Das Arbeitsgericht Stuttgart (Urteil vom 22. März 2007 – Az. 9 Ca 475/06) hatte folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der (gekündigte) Kläger (Lagerist) nimmt regelmäßig an Marathonläufen teil und läuft, neben weiteren sportlichen Aktivitäten wie Radfahren und Schwimmen, ca. 3.000 km