Das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13.03.2013, 8 Sa 534/12) vertritt die Ansicht, dass es einem Arbeitgeber zumutbar ist, für die durch Äußerung des Teilzeitverlangens eines Arbeitnehmers verringerte wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden und die dadurch entstehende Lücke im
Urteil: Angebot der Arbeitszeitverringerung muss mit schlichtem „JA“ beantwortet werden können
Das BAG (Urteil vom 16.04.2013 – 9 AZR 535/11) hat entschieden: Das Angebot eines Arbeitnehmers, der während der Elternzeit seine Arbeitszeit verringern möchte, muss so formuliert und konkret sein, dass der Arbeitgeber dieses mit einem einfachen und schlichten „JA“ annehmen