Ein weiteres Urteil im Rahmen der sog. „Abgasaffäre“ ist vom Landgericht München I (Urteil vom 14.04.2016, Az.: 23 O 23033/15) gefällt worden. Diesmal ging es jedoch nicht (nur) um die Frage, ob ein Fahrzeug mit „Schummelsoftware“ mangelhaft sei.
Urteil: Kein Rücktritt wegen Pkw mit sog. „Schummelsoftware“
Die ersten Urteile im Rahmen der sog. „Abgasaffäre“ werden bekannt. Das LG Bochum (Urteil vom 16.03.2016, Az.: I-2 425/15) hat z. B. entschieden, dass ein Kraftfahrzeug zwar mangelhaft ist, wenn in diesem eine Software eingebaut ist, die im sog. Prüfstandverfahren