Das BAG (Urteil vom 16.04.2013 – 9 AZR 535/11) hat entschieden: Das Angebot eines Arbeitnehmers, der während der Elternzeit seine Arbeitszeit verringern möchte, muss so formuliert und konkret sein, dass der Arbeitgeber dieses mit einem einfachen und schlichten „JA“ annehmen