Das Arbeitszeitgesetz ist auch auf Erzieher und Erzieherinnen (Beschäftigte) in Wohngruppen mit alternierender Rund-um-die-Uhr-Betreuung anwendbar. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin, 24.03.2015, 14 K 184/14) entschieden.
Das Arbeitszeitgesetz ist auch auf Erzieher und Erzieherinnen (Beschäftigte) in Wohngruppen mit alternierender Rund-um-die-Uhr-Betreuung anwendbar. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin, 24.03.2015, 14 K 184/14) entschieden.