Das LAG Köln (Beschluss vom 16.05.2013, 7 Ta 98/13) hat im Rahmen einer Entscheidung über einen PKH-Antrag eine, aus meiner Sicht, Offensichtlichkeit, festgestellt. Dem Arbeitnehmer, der Prozesskostenhilfe für eine (Zeugnis-) Klage gegen seinen Arbeitgeber begehrt, kommt erst dann ein Rechtsschutzbedürfnis