Das OLG Hamm (Beschl. v. 14.05.2013, 25 W 94/13 und 25 W 94/13) hatte folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Dem Kläger war Prozesskostenhilfe gewährt worden. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers begehrte sodann, im Rahmen des Rechtsstreits, einen Kostenvorschuss gemäß § 47 I