Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, so muss der Arbeitgeber ihm gem. § 3 EntgFG sechs Wochen lang sein Gehalt weiter auszahlen. Dieser Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht aber nur dann, wenn dem Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nicht vorzuwerfen ist. Das BAG hatte nun darüber