Das Arbeitsgericht Stuttgart (Urteil vom 22. März 2007 – Az. 9 Ca 475/06) hatte folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der (gekündigte) Kläger (Lagerist) nimmt regelmäßig an Marathonläufen teil und läuft, neben weiteren sportlichen Aktivitäten wie Radfahren und Schwimmen, ca. 3.000 km