Aktuell ergeht an den üblichen Amtsgerichten, an denen die bekannten Abmahnkanzleien versuchen Ansprüche auf Schadenersatz und Erstattung der Rechtsverfolgungskosten einzuklagen, eine Vielzahl von Hinweisbeschlüssen, die ein Ende des sog. fliegenden Gerichtsstandes im Bereich der (Filesharing-)Abmahnungen andeuten.