Verhält sich ein Arbeitnehmer gegenüber Kunden unfreundlich und damit arbeitsvertragswidrig und mahnt ihn der Arbeitgeber deshalb ab, kann eine Entfernung der berechtigten Abmahnung (so LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 20.05.2014, Az.: 2 Sa 17/14) nicht erfolgreich verlangt werden. Zum Sachverhalt Der