Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 725/13) hat seine Rechtsprechung bezüglich der Kürzung von Urlaubsansprüchen wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit geändert. Will der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit kürzen, muss er dies vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklären. Wenn