In der jüngeren Vergangenheit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit drei Entscheidungen seine Rechtsprechung zur Bestimmung des Schwellenwertes des § 23 Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der maßgeblichen Betriebsgröße im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geändert. Dem