Die Grenzen zur sexuellen Belästigung sind fließend und oft streitig. Ob die Bemerkung „Sie haben schöne Brüste“ und das Berühren derselben aber bereits eine fristlose Kündigung rechtfertigt – darüber hatte nun das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 12.06.2013, 7 Sa 1878/12)