Ein weiteres Urteil im Rahmen der sog. „Abgasaffäre“ ist vom Landgericht München I (Urteil vom 14.04.2016, Az.: 23 O 23033/15) gefällt worden. Diesmal ging es jedoch nicht (nur) um die Frage, ob ein Fahrzeug mit „Schummelsoftware“ mangelhaft sei.
Ein weiteres Urteil im Rahmen der sog. „Abgasaffäre“ ist vom Landgericht München I (Urteil vom 14.04.2016, Az.: 23 O 23033/15) gefällt worden. Diesmal ging es jedoch nicht (nur) um die Frage, ob ein Fahrzeug mit „Schummelsoftware“ mangelhaft sei.