Nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen besteht Schweigepflicht. Dass die unerlaubte Veröffentlichung von Patientenfotos in Social Media, wie z.B. Facebook, daher zur Kündigung führen kann, sollte jedem klar sein. Gleichzeitig ist Arbeitgebern zu raten,