Kündigung während der passiven Phase der Altersteilzeit, der sog. Freizeitphase? Ist das möglich? Aus welchem Grund sollte ein Arbeitgeber, den nicht mehr im Betrieb aktiv tätigen Arbeitnehmer, in der Freistellungsphase der Altersteilzeit kündigen können? Über die Wirksamkeit einer solchen Kündigung