Ab dem 01.01.2015 gilt das Mindestlohngesetz! Mit dem Gesetz entsteht nicht nur ein Anspruch auf Mindestlohn für jeden in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. Tatsächlich wird für verschiedene Arbeitgeber eine besondere Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten eingefügt. Diese gilt zum Beispiel bei der Beschäftigung