Das Arbeitsgericht Hamburg hat als erstes Arbeitsgericht (Urteil vom 13.04.2016, Az. 27 Ca 486/15) über die Frage entschieden, ob auch der stellvertretende Datenschutzbeauftragte eines Betriebes besonderen Kündigungsschutz genießt. Diese Frage ist durch die Rechtsprechung klärungsbedürftig, da eine konkrete gesetzliche Regelung