Ist der (feucht-fröhliche) Besuch eines Bierzeltes während einer Klassenfahrt Teil des offiziellen Programms, gehört es auch zu den Dienstpflichten der Lehrerinnen und Lehrer, als Aufsichts- und Begleitpersonen, an diesem teilzunehmen. Stürzt die Aufsichtsperson im Rahmen dieses (Aktiv-)Programms, ist das, zumindest